Unser Projekt

In einigen EU Ländern, insbesondere in Rumänien, werden massenweise Straßenhunde getötet, anstatt  die Population durch Kastrationsprojekte langfristig einzudämmen. Etwaige Fördergelder werden nicht für die Versorgung verwendet. Stattdessen werden die Hunde eingesperrt und sich selbst überlassen, totgeschlagen, vergiftet oder verbrannt.

Sie werden brutal "ermordet"!

Die Tötung von Straßenhunden bietet sozusagen eine lukrative Einnahmequelle,  sodass Korruption keine Seltenheit ist. Häufig wird sogar die Arbeit von Tierschützern boykottiert.

 

 

Obwohl auch dort Tierschutzgesetze* gelten.

 

Beispiel:

* Das rumänische Tierschutzgesetz Nr. 205 datiert vom 26.05.2004 reguliert u.a. die nötigen Maßnahmen zur Absicherung der Lebensbedingungen und Wohlbefinden der Tiere, mit oder ohne Halter.

Den Haltern ist es untersagt, die Tiere zu misshandeln wie z.B. schlagen, quälen oder sonstiges.

Ebenso ist es laut Nr. 9/2008 verboten Hunde, Katzen und andere Tiere zu euthanasieren, es sei denn, sie sind unheilbar krank.

 

Doch niemand kontrolliert, ob diese eingehalten werden.

Straßen- und Heimtiere sind nicht in den EU-Verträgen verankert. Es existiert somit KEIN europäisches Tierschutzgesetz.

Lediglich Tiere aus der Landwirtschaft werden als "fühlende Wesen" (Vertrag von Lissabon***) geschützt.

 

Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung dieser Europäischen Werte- und Kulturordnung  und „dem Wohlergehen der Tiere als FÜHLENDE Wesen“.

 

Allerdings betrifft dies nur Tiere aus der Landwirtschaft, nicht aber Heim-und Straßentiere.

Aber wo ist der Unterschied? Sind es etwa KEINE fühlenden Wesen?

 

EIN WIDERSPRUCH IN SICH!

 

Ebenso existiert ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (HTÜ)** in dem auch der Umgang mit Streunern geregelt ist.

 

In dieser Konvention heißt es wie folgt:

 

 

Kapitel III Zusätzliche Massnahmen für streunende Tiere

 

Art. 12 Verringerung der Anzahl streunender Tiere

 

Ist eine Vertragspartei der Ansicht, dass die Anzahl streunender Tiere ein Problem darstellt, so trifft sie die Gesetzgebungs- und/oder Verwaltungsmassnahmen, die notwendig sind, um diese Anzahl durch Methoden zu verringern, die keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen.

 

a. Solche Massnahmen müssen folgende Anforderungen einschliessen:

 

I) Müssen solche Tiere gefangen werden, so hat dies mit einem in Anbetracht der Natur des Tieres möglichst geringen Mass an physischen und psychischen Leiden zu geschehen;

 

II) Sowohl die Haltung als auch das Töten gefangener Tiere hat in Übereinstimmung mit den in diesem Übereinkommen niedergelegten Grundsätzen zu geschehen.

 

b. Die Vertragsparteien verpflichten sich, folgendes zu erwägen:

 

I) eine dauerhafte Kennzeichnung von Hunden und Katzen mit geeigneten Mitteln, die nur geringe oder vorübergehende Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen, z.B. durch Tätowieren und Registrieren der Nummer zusammen mit Namen und Anschrift des Eigentümers;

 

II) Verringerung des Ausmasses der ungeplanten Fortpflanzung von Hunden und Katzen durch Förderung der Unfruchtbarmachung;

 

III) Ermutigung des Finders eines streunenden Hundes oder einer streunenden Katze, seinen Fund bei der zuständigen Behörde zu melden.

 

Art. 13 Ausnahmen für das Fangen, Halten und Töten

 

Ausnahmen von den in diesem Übereinkommen niedergelegten Grundsätzen für das Fangen, Halten und Töten streunender Tiere können nur gemacht werden, wenn sie im Rahmen staatlicher Programme zur Bekämpfung von Krankheiten unvermeidbar sind.

 

Rumänien hat diese Konvention ebenfalls unterzeichnet und

verstößt dabei gegen sämtliche Grundsätze.

 

Denn die Methoden sind alles andere als „schmerzfrei“. Bereits beim Einfangen werden die Hunde getreten und mit Eisenstangen geprügelt. Durch die Halsschlingen wird ihnen die Luft abgedrückt. Sie werden in enge Käfige gepfercht und dann zu den Tötungsstationen gebracht. Dort werden sie zunächst weggesperrt und nach 14 Tagen getötet. Durch elektrischen Strom, Gas  oder durch Injektion von Frostschutzmittel. Oftmals lässt man sie auch einfach verhungern und verdursten oder sie werden brutal totgeschlagen. Die Hunde erleiden Höllenqualen bis sie verenden.

 

 

Doch auch alle anderen europäischen Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, handeln vertragswidrig. Denn sie sind verpflichtet, andere Vertragspartner auf die Einhaltung der Grundsätze hinzuweisen.

 Die EU-Kommission hat dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet, was sie jedoch nicht von der Verantwortung befreit.

 

Die EU hat somit die PFLICHT, für das Wohlergehen der Straßentiere einzustehen!

              Wir fordern

  • das sofortige Ende der Massentötungen
  • ein europäisches Tierschutzgesetz
  • die Nachweispflicht über die Verwendung von Fördergeldern

(Hier geht´s zur Petition)

 

Diesbezüglich organisieren wir Infostände und Demonstrationen.

 

 

Ob Organisationen oder Privatpersonen - JEDER ist herzlich willkommen.

 

Denn damit diese Aktion Erfolg hat, müssen wir alle zusammenarbeiten.

 

 

 

„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele!“

( Friedrich Wilhelm Raiffeisen)

 

 

 

 

 * Quelle: http://www.pfotenhilfe-europa.eu/rumaenien.html

** https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19870241/201708100000/0.456.pdf

*** Artikel 13 AEUV, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT&from=EN

**** http://www.djgt.de/system/files/141/original/Stellungnahme_DJGT_Strassenhunde_Rum%C3%A4nien.pdf