PETITION

"Stoppt die Hundemorde in Europa"

 

Tausende von Straßenhunden werden innerhalb von Europa gefangen und brutal ermordet. Derzeit finden in Russland „Säuberungsaktionen“ statt, um den Touristen zur WM 2018 ein „sauberes“ Stadtbild zu präsentieren. Ähnliches geschah bereits 2014 zur EM in der Ukraine.

Selbst in Ländern, die der EU angehören, insbesondere Rumänien, eskaliert die Situation.

Wie kann das sein?

In Mitgliedsstaaten der EU?

Warum greift die EU nicht ein?

Vor einem Beitritt werden potentielle Mitgliedsstaaten u.a. geprüft, ob die dortigen Gesetze EU-konform sind. Gegebenenfalls müssen diese angeglichen werden. Offiziell gelten also  in den einzelnen Ländern auch Tierschutzgesetze. Jedoch kontrolliert niemand, ob diese wirklich eingehalten werden. Das bleibt Aufgabe, der einzelnen Länder.

Der Ursprung allen Übels ist, dass es kein einheitliches europäisches Tierschutzgesetz gibt.

Lediglich Tiere aus der Landwirtschaft werden als "fühlende Wesen" (Vertrag von Lissabon) geschützt.

Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung dieser Europäischen Werte- und Kulturordnung  und „dem Wohlergehen der Tiere als FÜHLENDE Wesen“. Allerdings betrifft dies nur Tiere aus der Landwirtschaft, nicht aber Heim-und Straßentiere.

Aber wo ist der Unterschied? Sind sie KEINE fühlenden Wesen?

EIN WIDERSPRUCH IN SICH

Ebenso existiert ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (HTÜ), in dem auch der Umgang mit Streunern geregelt ist.

 In dieser Konvention heißt es wie folgt

(Kapitel III Zusätzliche Maßnahmen für streunende Tiere)

  Art. 12 Verringerung der Anzahl streunender Tiere

Ist eine Vertragspartei der Ansicht, dass die Anzahl streunender Tiere ein Problem darstellt, so trifft sie die Gesetzgebungs- und/oder Verwaltungsmaßnahmen, die notwendig sind, um diese Anzahl durch Methoden zu verringern, die keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen.

a. Solche Maßnahmen müssen folgende Anforderungen einschließen:

I) Müssen solche Tiere gefangen werden, so hat dies mit einem (in Anbetracht der Natur des Tieres) möglichst geringen Maß an physischen und psychischen Leiden zu geschehen;

II) Sowohl die Haltung als auch das Töten gefangener Tiere hat in Übereinstimmung mit den in diesem Übereinkommen niedergelegten Grundsätzen zu geschehen.

Rumänien hat diese Konvention ebenfalls unterzeichnet und verstößt dabei gegen sämtliche Grundsätze. Denn die Methoden sind alles andere als „schmerzfrei“. Bereits beim Einfangen werden die Hunde getreten und mit Eisenstangen geprügelt. Durch die Halsschlingen wird ihnen die Luft abgedrückt. Sie werden in enge Käfige gepfercht und dann zu den Tötungsstationen gebracht. Dort werden sie zunächst weggesperrt und nach 14 Tagen getötet. Durch elektrischen Strom, Gas  oder durch Injektion von Frostschutzmittel. Oftmals lässt man sie auch einfach verhungern und verdursten oder sie werden brutal totgeschlagen. Die Hunde erleiden Höllenqualen bis sie verenden.

All die anderen europäischen Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, handeln ebenso vertragswidrig indem sie diese Zustände dulden. Denn sie sind verpflichtet andere Vertragspartner auf die Einhaltung der Grundsätze hinzuweisen.

Die EU-Kommission hat dagegen dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet, doch das entbindet sie nicht von der Verantwortung.

Die EU-Kommission sowie die anderen Mitgliedsstaaten haben somit die Pflicht, für das Wohlergehen der Straßentiere einzustehen.

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Zumal Rumänien, wie auch andere EU-Mitgliedsstaaten Fördergelder für verschiedene Zwecke erhält. Explizit werden für Heim-und Straßentiere zwar keine Fördergelder gezahlt, jedoch wird meist ein Teil aus anderen Fonds, z.B. aus Landwirtschaftsfonds, abgezweigt und auf die einzelnen Kommunen für die Versorgung der Tierheime verteilt. Je Hund sind dies ca. 250 Euro.

Jedoch werden diese Gelder selten für die Versorgung und Kastrationen verwendet. Stattdessen werden davon Fangprämien gezahlt zzgl. Kosten für Einschläferung und Entsorgung. Durchschnittlich erhalten Hundefänger 50 Euro und Tierheime 70 Euro je gefangenen Hund. Oftmals werden diese wieder frei gelassen, um sie erneut einzufangen und doppelt zu kassieren.

Straßenhunde sind ein lukratives Geschäft. Sowohl für die Regierung, die weiterhin Fördergelder in Millionenhöhe erhält als auch für Tierheime, Tierärzte und Hundefänger. Das monatliche Durchschnittseinkommen liegt vergleichsweise bei 350-400 Euro, was ca. 5-7 gefangenen Hunden entspricht.

Kein Wunder also, dass die Hilfe von privaten Tierschützern oftmals boykottiert wird. Die Geldgier geht sogar so weit, dass Hunde auch von Privatgrundstücken gestohlen werden oder sie gezielt vermehrt werden, um sie anschließend zu töten.

Ein Sumpf aus Korruption!

Die EU unterstützt somit das dreckige Geschäft mit Straßenhunden!

Dabei ließe sich das Problem der Überpopulation durch Kastrationen langfristig eindämmen. Eine Kastration beläuft sich auf 25 - 30 Euro. Deutlich weniger als die Fangprämien. Die Differenz könnte man für die Versorgung und den Ausbau der Tierheime nutzen. Tiere könnten zur Adoption freigegeben werden. Gleichzeitig muss Aufklärungsarbeit betrieben werden, um die Bevölkerung für den Tierschutz zu sensibilisieren.

Die Frage, warum dies nicht umgesetzt wird, erübrigt sich, denn das Geschäft mit Straßenhunden boomt. Ohne europäisches Tierschutzgesetz und dem Druck der EU haben solche Länder freie Bahn,  ihre grausamen und korrupten Methoden fortzuführen.

 

Die EU muss endlich ihren Pflichten  nachkommen und die Verantwortung übernehmen!

 

Wir fordern

Das sofortige Ende der Massentötungen von Straßenhunden

Ein Europäisches Tierschutzgesetz

Die Nachweispflicht über die Verwendung von Fördermitteln

 

Hier geht´s zur Unterschrift / Sign here

https://www.change.org/p/stoppt-die-t%C3%B6tungen-von-stra%C3%9Fenhunden-in-der-eu-stop-killing-stray-dogs-protection-for-stray-animals-by-the-eu

Hier noch weitere Links zu Petitionen

gegen die Massentötungen von Straßenhunden: